SMA Sunny Tripower Smart Energy - Solarstrom speichern und flexibel nutzen
Die ideale Lösung aus einer Hand
Immer mehr Haushalte wollen sich mit einer Photovoltaikanlage unabhängig von konventionellen Energieträgern und steigenden Energiekosten machen. Dafür ist der dreiphasige SMA Hybrid-Wechselrichter Sunny Tripower Smart Energy in Kombination mit dem SMA Home Storage, der SMA Batterie, ideal geeignet.
Bildquelle: SMA
Fronius GEN24 – bereit für die nächste Generation
Neuer Wechselrichter von Fronius
Mit dem GEN24 erweitert Fronius ihr Produktportfolio um einen Wechselrichter, der wie der bereits erhältliche Fronius GEN24 Plus Ihre Kundinnen und Kunden abgestimmt auf ihre Bedürfnisse optimal versorgt. Wo liegen die Unterschiede, außer im Namen? Der Fronius GEN24 ist der beeindruckende Nachfolger des bewährten Fronius Symo. Er tritt aber nicht nur in die Fußstapfen des Symos, er übertrifft ihn sogar. So verfügt der GEN24 über eine integrierte Notstromfunktion bis 3 kW und bietet die Freiheit jederzeit per Software-Update zum Hybridwechselrichter gewandelt zu werden.
Clever gedacht, clever gemacht -willkommen in der Zukunft der Stromversorgung!
Bildquelle Fronius
KFW fördert Photovoltaik mit Speicher und Wallbox
Klarstellungen bei der PV Einkommenssteuer
Am 26. September startet das KfW-Förderprogramm 442 „Solarstrom für Elektroautos“. Das Programm ist ausschließlich auf Einfamilienhausbesitzer mit Elektroauto zugeschnitten. Gefördert wird die Kombination von PV und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an selbst genutzten, bestehenden Wohngebäuden (kein Neubau).
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
Der Landkreis setzt sich engagiert für den Ausbau der Photovoltaik ein
Landrat Jens Womelsdorf bei der Entgegennahme eines Solarmoduls der neuesten Generation.
Klarstellungen bei der PV Einkommenssteuer: Stellungnahme Bundesfinanzministerium
Klarstellungen bei der PV Einkommenssteuer
In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium zu offenen Fragen und Unklarheiten bei der Umsetzung der Einkommenssteuerbefreiung Stellung genommen. Diese entfällt ja bekanntermaßen für PV Anlagen bis zu einer bestimmten Größe.
Als zugrundeliegende Anlagengröße wird die Bruttoleistung der Anlage in kWp entsprechend dem Eintrag im Marktstammdatenregister herangezogen. Die Steuerbefreiung gilt für: