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Die Bundesregierung hat kurzfristig die Förderrichtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) geändert. Die Umstrukturierung der BAFA-Förderung betrifft auch alle Bereiche der BEG-Einzelmaßnahmen und gilt bereits ab 15.08. 2022.die Bundesregierung hat kurzfristig die Förderrichtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) geändert. Die Umstrukturierung der BAFA-Förderung betrifft auch alle Bereiche der BEG-Einzelmaßnahmen und gilt bereits ab 15.08. 2022.

Hier die Änderungen, die auch Solarwärmeanlagen betreffen: 

  • Die Fördersätze werden abgesenkt (für Solarwärmeanlagen von 30 % auf 25 %) 
  • Die „ertragsabhängige“ Förderung (die für große Solarstromanlagen mitunter attraktiv war) entfällt
  • Der 5-prozentige iSFP-Bonus (individuellen Sanierungsfahrplan) für Heizungen wird abgeschafft 
  • Die Förderung von Gasheizungen (Gas-Hybrid- und Renewably-Ready-Heizungen) wird eingestellt 
  • Es wird ein Heizungstausch-Bonus eingeführt. Der gilt für den Austausch vorhandener Öl-/Gas-/Kohle- oder Nachtspeicherheizungen. Gaszentralheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein, um den Bonus zu bekommen, bei Gasetagenheizungen gibt es keine zeitliche Einschränkung. Wer den Heizungstausch in Anspruch nimmt, darf danach das gesamte Gebäude nicht mehr fossil beheizen.
  • Einführung eines Wärmepumpenbonus
  • Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen über die KfW entfällt, es ist nur noch die Zuschussförderung über die BAFA möglich. Dies gilt bereits seit dem 28.07.2022.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei Nichtwohngebäuden wird von 15 auf 5 Mill. € pro Gebäude abgesenkt 

Hier finden Sie die aktualisierte Förderinformation: https://downloadcenter.wagner-solar.com/download.php?c_download=18715