Mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll der massive Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Das EEG 2023 ist am 30.07.22 in Kraft getreten und enthält auch Verbesserungen und Vereinfachungen für Solaranlagen. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
Höhere Vergütungen
Die Vergütungssätze wurden spürbar angehoben. Das neue EEG unterscheidet zwischen Eigenverbrauchsanlagen und solchen mit Volleinspeisung. Die Degression wird bis Ende 2023 ausgesetzt, ab 2024 erfolgt dann eine halbjährige Degression von 1 %.
EEG Umlage entfällt
Bereits seit dem 01.07.2022 muss auf Bestands- und Neuanlagen keine EEG-Umlage mehr gezahlt werden. Damit kann auch der kostenpflichtige Einbau eines Erzeugungszählers für die Solarstromanlage entfallen.
Solarstromanlagen im Garten und auf Garagen
Gefördert werden jetzt auch PV-Anlagen auf Grundstücken, auf denen ein Wohngebäude steht, das nicht für die Errichtung einer PV-Anlage geeignet ist. Die Aufstellung der Anlage ist in diesen Fällen im Garten, auf Carports oder Garagen möglich. Die Anlagenleistung darf max. 20 kWp betragen.
Freiflächenanlagen
Die Flächenkulisse wurde erweitert. Die Errichtung von PV-Anlagen ist jetzt auch möglich auf
- Acker- und Grünlandflächen bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung
- künstlichen Gewässern unter Berücksichtigung von Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes
- Flächen für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung
- Parkplätzen
Die vergütungsfähigen Flächen neben Autobahnen und Schienenwegen werden von 200 auf 500 m erweitert.
Mieterstrom
Ab 01.01.2023 gibt es keine Begrenzung mehr auf 100 kWp Anlagengröße. Für 2022 gelten die bestehenden Mieterstromzuschläge mit der fortlaufenden Degression weiter.
Für 2023 werden die Werte vom Dezember 2022 festgeschrieben. Ab 2024 erfolgt eine jeweils halbjährliche Absenkung um 1 %.
Vereinfachter Netzanschluss
Die Anwesenheit des Netzbetreibers beim Netzanschluss von Anlagen bis 30 kW ist nicht mehr erforderlich. Ab 2025 soll der Netzanschluss dann unkompliziert über ein Webportal beim Netzbetreiber erfolgen.
70-Prozent-Regelung
Die Leistungsbegrenzung (70-Prozent-Regelung) für PV-Anlagen bis 25 kWp entfällt bei Neuanlagen ab dem 01.01.2023.
Anlagenzusammenfassung
Eine Eigenverbrauchsanlage und eine Volleinspeiseanlage, die sich auf einem Dach befinden, können jetzt gleichzeitig angemeldet werden ohne das beide Anlagen zusammengefasst werden. Für jede Anlage ist ein eigener Zähler erforderlich.
Download: Information Förderung von Solarstromanlagen/Solarstromspeichern/Ladestationen