Eigenversorgung
Einer der wichtigsten Änderungspunkte: Die Eigenversorgung wird zukünftig bis zu einer selbstverbrauchten Strommenge von 30.000 kWh und 30 kWp Anlagengröße frei von einer EEG-Umlage sein, und das (entgegen den ersten Entwürfen) sowohl für Alt- als auch Neuanlagen. Auch Ü20-Betreiber zahlen damit nach Förderende bei Umstellung zur Eigenversorgung bis 30 kWp keine EEG-Umlage.
Ü20-Anlagen
Wer unsere DGS-Hinweise des letzten halben Jahres ernst genommen hat, darf sich freuen: Das EEG 2021 bietet nun verschiedene Möglichkeiten zum Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen. Die einfachste Möglichkeit ist der Weiterbetrieb mit einer Anschlussvergütung des Netzbetreibers, der den Marktwert Solar (ca. 3. bis 4 Cent/kWh minus Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent) bezahlt. Diese Option gilt automatisch ab 01.01.2021 für alle Ü20-Betreiber, die nicht ausdrücklich aktiv in eine andere Vermarktungsform wechseln. Die Gefahr, zum illegalen Einspeiser zu werden, ist also gebannt. Und: Dieser Passus ist ausdrücklich auch nicht von der beihilferechtlichen Prüfung der EU abhängig, deren Ergebnis noch aussteht. Jetzt besteht Gewissheit, dass diese Regelung ab 01.01.2021 problemlos angewendet werden kann. Jeder Ü20-Betreiber kann sich dann im kommenden Jahr in Ruhe überlegen, ob ein Umbau zur Eigenversorgung sinnvoll ist. Wirtschaftlich wird das für typische Anlagen voraussichtlich die attraktivste Option sein. Weiterhin wurde beschlossen, dass Ü20-Anlagen unter 7 kWp keinen teuren Smart-Meter benötigen. Auch der geplante nachträgliche Einbau nach 5 Jahren im Rahmen der vereinfachten Direktvermarktung für Ü20-Anlagen wurde gestrichen.
Quelle: https://www.dgs.de/news/en-detail/181220-das-eeg-2021-ist-verabschiedet/