Seit dem 27.04.2019 sind für PV-Anlagen > 135 kW (Mittelspannung) Anlagenzertifikate vorgeschrieben. Nach Ablauf einer Übergangsfrist von 2 Jahren müssen alle verbauten Wechselrichter über ein Einheitenzertifikat verfügen, sonst erlischt die Betriebserlaubnis für alle seit Mai 2019 gebauten Anlagen.
Fronius-Wechselrichter der Klassen Symo 10 bis 20kW und Eco verfügen bereits heute über Einheitenzertifikate (VDE AR N 4110: 2018), mit denen sich der Aufwand für die Erlangung der Anlagenzertifikate gegenüber Prototypen-Bescheinigungen oder Einzel-Anlagenzertifikaten erheblich verringert. Die Einsparung kann mehrere Tausend Euro betragen.
Hier ergibt sich bei der Verwendung von Fronius-Wechselrichtern ein enormes Einsparpotential.