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Die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU stärkt auch die Rechte für PV-Anlagen-Betreiber. So ist dort festgelegt, dass einmal aufgestellte Förderregelungen nicht nachträglich z. B. durch Sondersteuern verschlechtert werden dürfen. Eigenverbrauch bei Anlagen bis 30 kW darf nicht durch Gebühren, Abgaben oder Steuern belastet werden. Dies dürfte Auswirkung auf die bestehenden Regularien zur EEG-Umlage haben.

In der Strombinnenmarktrichtlinie wird auch die Doppelbelastung von Solarstromspeichern abgeschafft. Speicherbetreiber dürfen für ein- und ausgespeicherten Strom nicht doppelt mit Gebühren oder Abgaben belastet werden. Sie sollen darüber hinaus das Recht erhalten, verschiedene Netzdienstleistungen anzubieten, sofern ihre Systeme dazu technisch in der Lage sind. Künftig soll es in allen EU-Mitgliedsstaaten diskriminierungsfreie Netzentgelte geben, die getrennt für Stromeinspeisung und Strombezug erhoben werden müssen. Natürlich müssen diese Regelungen noch in nationales Recht umgesetzt werden.

www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0444+0+DOC+XML+V0//DE