Die neuen DIN VDE 0100-443 und -543 gelten ab Mitte Dezember. DIN VDE 0100-443 regelt die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen Überspannung infolge atmosphärischer Einwirklungen und durch Schalthandlungen. Es werden jetzt explizit auch Überspannungen aufgrund direkter Blitzeinschläge in die Niederspannungsversorgung berücksichtigt. In DIN VDE 0100-543 wird detailliert die Auswahl und korrekte Errichtung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPD) beschrieben.
Laut den neuen Regelungen ist die Installation von SPDs nun zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht nur bei elektrischen Anlagen in medizinischen Bereichen, in öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Museen, Kirchen etc.) oder gewerblichen und industriellen Gebäuden (Hotels, Banken, landwirtschaftlichen Betrieben). Auch in allen Wohn- und Bürogebäuden, in denen Geräte der Überspannungskategorie I (Computer, Fernseher usw.) oder II (Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kaffeeautomaten etc.) betrieben werden, sind ab sofort Überspannungs-Schutzeinrichtungen einzubauen. Darüber hinaus sind zusätzliche SPDs erforderlich, wenn Überspannungen durch das Schalten hoher Lastströme z.B. von Motoren, Klimaanlagen oder Durchlauferhitzern entstehen können. Das gilt auch für alle metallischen Leitungen (Gas-, Wasser-, elektrische Leitungen), die in ein Gebäude hinein- oder herausführen und potenzielle Übertragungselemente für Überspannungen darstellen. Die SPDs zum Schutz bei Schaltüberspannungen sollten dabei so nah wie möglich an den Störquellen errichtet werden.
Was ist bei Solarstromanlagen zu beachten Neu installierte Solarstromanlagen sind AC-seitig am Wechselrichterausgang mit Überspannungsableitern (mind. Typ 2) zu versehen. Bei einer Gebäudeinstallation mit äußerem Blitzschutz ist am Netzeinspeisepunkt ein Ableiter Typ 1 vorzusehen. Auch auf der DC-Eingangsseite des Wechselrichters ist ein Überspannungsschutz erforderlich. Für die Informations- und Kommunikationstechnik wird der Überspannungsschutz empfohlen.