Jetzt ist es offiziell: Der Bundestag hat das neue Energiesammelgesetz beschlossen – mit der darin enthaltenen vorzeitigen Verringerung der Vergütungen bei Dachanlagen von 40 bis 750 kW.
Bundestag beschließt Kürzung der EEG-Förderung bei PV-Dachanlagen ab 40 kW
Jetzt ist es offiziell: Der Bundestag hat das neue Energiesammelgesetz beschlossen – mit der darin enthaltenen vorzeitigen Verringerung der Vergütungen bei Dachanlagen von 40 bis 750 kW.
Die Reduzierung erfolgt in drei Schritten:
- ab 1. Februar 9,87 Ct/kWh
- ab 1. März 9,39 Ct/kWh
- ab 1. April 8,90 Ct/kWh
Im Vergleich zum Januarwert (10,36 Ct/kWh) entspricht das einer Kürzung um 14 Prozent – in Anbetracht der Tatsache, dass es bis dahin eine weitere monatliche Degression von mindestens einem Prozent gegeben hätte – liegt die Sonderkürzung bei elf Prozent.