Auch Mieterinnen und Mieter können ab sofort an der Energiewende teilhaben und vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren. Der Bundesrat hat die Förderung des Mieterstroms beschlossen. Ziel ist es, Anreize für den Ausbau von Solarstromanlagen auch auf Mietwohngebäuden zu schaffen. Gefördert wird Solarstrom, der in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an die Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude oder in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang geliefert und dort verbraucht wird.
- Der Mieterstromzuschlag ist nach Anlagegröße gestaffelt und liegt immer 8,5 Ct unter den jeweiligen Einspeisevergütungen des EEG. Das entspricht zur Zeit:
bis 10 kW 3,7 Ct
10 – 40 kW 3,37 Ct
40 – 100 kW 2,11 Ct - Die Anlagengröße darf 100 kW nicht überschreiten
- Der Zuschlag wird 20 Jahre gezahlt.
- Die Gesamtförderung ist begrenzt auf 500 MW jährlich
- Der Zuschlag wird nicht nur für die Belieferung von Mietern gezahlt sondern auch im Falle der Belieferung von Anlageneigentümern.
- Der von den Mietern nicht direkt verbrauchte Solarstrom wird ins Netz eingespeist und vergütet.
Weitere Informationen finden sie in unserer Förderinformation.